Abmahnung

Abmahnung vom Arbeitgeber erhalten - wie reagieren?

Wir verbringen einen großen Teil unseres Lebens bei der Arbeit. Da kann es schon mal zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommen. Haben Sie eine Abmahnung erhalten und fragen sich: Was nun?

Bevor eine Abmahnung negative Folgen für Ihren Job und Ihre Zukunft hat, lassen Sie diese besser prüfen. Denn nicht jede Abmahnung ist rechtlich wirksam.

Ich bin Daniel Müller, Ihr Anwalt für Arbeitsrecht am Bodensee und prüfe für Sie, ob Ihre Abmahnung berechtigt ist. Ist dies nicht der Fall, sorge ich dafür, dass Sie aus der Personalakte entfernt wird. Ich berate Sie über Ihre Möglichkeiten und setze mich mit jahrelanger Erfahrung, pragmatischer Verhandlungsführung und Menschlichkeit für Ihr Recht ein. Machen Sie sich selbst ein Bild: Auf Anwalt.de sehen Sie Bewertungen meiner Mandanten.

Abmahnung im Arbeitsrecht - Bedeutung, Folgen und Gründe

Mit einer Abmahnung zeigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer sinngemäß die “gelbe Karte”. Der Arbeitgeber weist auf Verhaltens- oder Leistungsmängel hin. Gleichzeitig ist sie die Warnung, dass im Wiederholungsfall eine Kündigung folgen kann.

Mancher Arbeitgeber will sich damit auch den Weg zur Kündigung ebnen. Er muss dafür allerdings gute Gründe haben. In unzähligen Prozessen prüfen Arbeitsgerichte, wann eine Abmahnung rechtens ist.

Folgende Gründe können eine Abmahnung rechtfertigen:

  • Alkoholkonsum, wenn dies grundsätzlich verboten ist bzw. es die Tätigkeit an sich verbietet (Busfahrer, Taxifahrer etc.)
  • Beleidigungen bzw. Beschimpfungen von Kollegen oder Vorgesetzten, auch Mobbing
  • Beschädigung (absichtlich oder grob fahrlässig) an Eigentum des Arbeitgebers
  • Compliance-Verstöße: bedeutet ein Verhalten gegen betriebliche Regeln bzw. Richtlinien
  • Diebstahl, auch Unterschlagung und Betrug
  • Krankmeldung: zu spät oder gar nicht, auch Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit
  • Unerlaubte Nebentätigkeiten
  • Schlechte Arbeitsleistung: Wenn der Arbeitnehmer könnte, aber nicht will. Lässt sich sehr schwer nachweisen.
  • Sexuelle Belästigung
  • Streik (in bestimmten Fällen)
  • Unzuverlässigkeit: unentschuldigtes Fernbleiben, häufige Verspätungen, Überziehen von Pausen u. ä.
  • Urlaub ohne Genehmigung
In der Regel wird eine Abmahnung schriftlich erteilt und in der Personalakte festgehalten. Sie dient dem Arbeitgeber als Nachweis und dokumentiert das konkrete Verhalten, welches zur Abmahnung geführt hat. Sie kann jedoch auch mündlich erfolgen.

Berechtigte Abmahnung? Wie Sie gegen eine Abmahnung vorgehen können

Jede Abmahnung muss “verhältnismäßig” sein. Das bedeutet, sie darf nicht für geringfügige Verstöße ausgesprochen werden. Möchten Sie prüfen lassen, ob Ihre Abmahnung unverhältnismäßig - und damit unwirksam ist? Dann sollten Sie den Anwalt Ihres Vertrauens einschalten. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen offen:

  • Sie geben eine Gegendarstellung zur Personalakte
  • Sie fordern die Rücknahme der Abmahnung, ggf. mit Entfernung aus der Personalakte
  • Sie erheben Klage auf Löschung bzw. Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte

Selbst wenn Sie nach Ihrer Abmahnung nichts tun und es zur Kündigung kommt, haben Sie bei einem evtl. folgenden Kündigungsschutzprozess die Möglichkeit, auf die zu Unrecht erfolgte Abmahnung hinzuweisen.

Bewertungen

Ich bin für Sie da - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Daniel Müller in Meersburg am Bodensee

Ob Abmahnung oder Jobkündigung: Ich berate Sie zu allen Themen rund um Ihren Arbeitsvertrag und biete Ihnen rechtliche Klarheit, Sicherheit und neue Perspektiven. Ich bin Ihr Partner mit fachlicher Kompetenz und jahrelanger Erfahrung im Arbeitsrecht. Ich denke und handle stets lösungsorientiert und punkte für Sie mit kluger und pragmatischer Verhandlungsführung.

Das können Sie von mir erwarten:

  • sehr gute umfassende Beratung und Unterstützung
  • gute Erreichbarkeit und schnelle Bearbeitung
  • Sozialkompetenz durch besonnenes und freundliches Auftreten

Ich nehme Ihre Sorgen ernst. Als Anwalt für Arbeitsrecht mit Kanzlei in Meersburg am Bodensee bin ich unter anderem an folgenden Orten für Sie da:

Orts-Tabelle

Deggenhausertal Friedrichshafen Konstanz Lindau
Markdorf Meersburg Radolfzell Ravensburg
Singen Stockach Überlingen Weingarten

Rufen Sie mich an und geben Sie Ihre Sorgen bei mir ab. Ich löse sie professionell für Sie auf!

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht am Bodensee: Daniel Müller

Kanzlei

in Bürogemeinschaft

Montag - Freitag von
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
             und
13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Impressum >>

Datenschutzerklärung >>

Rechtsgebiete

> Arbeitsrecht

> Handels- und Gesellschaftsrecht

> Immobilien- und Maklerrecht

Kontakt

Rechtsanwalt
Daniel Müller LL.M.Eur.
Daisendorfer Str. 10
88709 Meersburg

Telefon: 07532 - 433 990
Telefax: 07532 - 433 991-0

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.arbeitsrecht-mueller.de

 

Downloads

Rechtstipps