Verhaltensbedingte Kündigung

Verhaltensbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber - wie reagiere ich richtig?

Haben Sie eine verhaltensbedingte Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten und fragen sich nun, was Sie tun können? Sie möchten Ihren Job gern behalten?

In vielen Fällen ist eine verhaltensbedingte Kündigung unwirksam!

Deshalb gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und die nächsten Schritte in Ruhe zu planen.

Ich bin Daniel Müller, Ihr Anwalt für Arbeitsrecht am Bodensee und unterstütze Sie gern! Ob verhaltensbedingte, personenbedingte oder betriebsbedingte Kündigung: mit meiner Erfahrung und meinem pragmatischen Verhandlungsgeschick prüfe ich für Sie die Wirksamkeit der Kündigung, berate Sie über Ihre Möglichkeiten und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht. Machen Sie sich bitte ein Bild von mir und meiner Tätigkeit. Auf Anwalt.de können Sie die Bewertungen nachlesen, die meine Mandanten über meine anwaltliche Tätigkeit abgegeben haben.

Richtig handeln: der wichtigste Schritt nach einer verhaltensbedingten Kündigung

Eine Kündigung löst bei den meisten erst einmal Angst aus. Wie geht es weiter und wie verhalte ich mich richtig? Was steht mir zu und ist die verhaltensbedingte Kündigung aus dem genannten Grund überhaupt zulässig?

Die letzte Frage sollten Sie in jedem Fall prüfen lassen, denn nicht jeder Grund rechtfertigt eine verhaltensbedingte Kündigung.

Wichtig ist, jetzt schnell zu handeln. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung bei Ihnen beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Wenn Sie das nicht tun, wird unterstellt, dass die Kündigung zu Recht erfolgt ist, selbst wenn dem nicht so sein sollte. Wenn Sie diese Frist versäumen, können Sie in Ausnahmefällen einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen. So z. B., wenn Sie wegen eines Krankenhausaufenthalts oder Urlaubs gehindert waren, die 3-Wochen-Frist einzuhalten.

Nachfolgende Gründe werden häufig bei verhaltensbedingten Kündigungen genannt:

  • Beharrliche Arbeitsverweigerung
  • Beleidigungen / Körperverletzungen
  • Nicht genehmigte Internetnutzung
  • Pflichtverletzungen bei Krankheit
  • Ungenehmigter Urlaub
  • Außerdienstliches Verhalten
  • Diebstahl / Unterschlagung
  • Konkurrenz- und Nebentätigkeiten
  • Lohnpfändungen
  • Verletzung des Betriebsfriedens
  • Verstoß gegen das Alkoholverbot im Betrieb

Ob diese oder andere Gründe eine ordentliche Kündigung rechtfertigen, hängt immer auch von den Umständen des Einzelfalles ab.

Gern berate ich Sie im konkreten Fall über Ihre Möglichkeiten. Rufen Sie mich dazu jederzeit an:

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Bewertungen

Verhaltensbedingte Kündigung vom Chef erhalten - Bekomme ich eine Abfindung?

Wussten Sie, dass der Arbeitgeber vor der Kündigung alle ihm zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung dieser ergreifen muss? Das kann bspw. eine Abmahnung oder auch eine Versetzung sein. Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Oftmals führt bereits ein Formfehler des Arbeitgebers zur Unwirksamkeit der verhaltensbedingten Kündigung. Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Kündigung haben, lassen Sie diese prüfen! Denn es kann sich für Sie lohnen, um Ihren Arbeitsplatz zu kämpfen oder auch eine angemessene Abfindung auszuhandeln. In vielen Fällen hilft Ihnen die Kündigungsschutzklage zu Ihrem Recht.

Wehren Sie sich gegen eine verhaltensbedingte Kündigung: mit der Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen

Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz behalten möchten, ist eine Kündigungsschutzklage alternativlos. Das Arbeitsgericht kann die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen. Ist die Klage erfolgreich und die Kündigung unwirksam, haben Sie einen Anspruch darauf, Ihren Arbeitsplatz zu behalten.

Vielfach kommt es auch zum Vergleich und es wird ein Aufhebungsvertrag mit angemessener Abfindungszahlung ausgehandelt. In jedem Fall lohnt es sich spätestens jetzt, den Anwalt Ihres Vertrauens hinzuzuziehen.

Denken Sie bitte daran: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung bei Ihnen beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

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Ich bin für Sie da - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Daniel Müller in Meersburg am Bodensee

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