Betriebsbedingte Kündigung - was tun? Anwalt für Arbeitsrecht

Daniel Müller LL.M.Eur. Meersburg Bodensee

Betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber - was tun?

Sie erhielten eine betriebsbedingte Kündigung und möchten wissen, was Sie tun können, um die Situation rechtssicher zu lösen? Eine Vielzahl betriebsbedingter Kündigungen ist unwirksam: Möchten Sie prüfen lassen, ob Ihre Kündigung gerechtfertigt ist?


Ich bin Daniel Müller, Ihr Anwalt für Arbeitsrecht am Bodensee. Bei Jobkündigungen - egal, ob betriebsbedingt, personenbedingt oder aus anderen Gründen - stehe ich Ihnen mit viel Erfahrung, pragmatischer Verhandlungsführung und Menschlichkeit zur Seite. Meine Mandanten haben stets das Gefühl, in besten Händen zu sein. Auf Anwalt.de können Sie die Bewertungen nachlesen, die meine Mandanten über meine anwaltliche Tätigkeit abgegeben haben, um sich hierüber selbst ein Bild zu machen.

So handeln Sie richtig: der wichtigste Schritt nach einer betriebsbedingten Kündigung

Wen bringt eine (unerwartete) Kündigung nicht erstmal aus dem Gleichgewicht? Mandanten leiden unter Angst vor Arbeitslosigkeit, Existenzangst, Reputationsverlust, Sorge um den sozialen Status und finanziellen Verpflichtungen.

Ihr erster Schritt: Ruhe bewahren und, sofern nicht anders vereinbart, weiterhin Ihrer Arbeit nachgehen. Anschließend holen Sie sich Unterstützung von einem Anwalt für Arbeitsrecht.

Dann ist schnelles Handeln gefragt: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung bei Ihnen beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Wenn Sie das nicht tun, wird unterstellt, dass die Kündigung zu Recht erfolgt ist, selbst wenn dem nicht so sein sollte. Wenn Sie diese Frist versäumen, können Sie in Ausnahmefällen einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen, so z. B., wenn Sie wegen einem Krankenhausaufenthalt oder wegen eines Urlaubs gehindert waren, die 3-Wochen-Frist einzuhalten.

Rechtliche Gründe, wann ein Arbeitgeber betriebsbedingt kündigen darf

Das Kündigungsschutzgesetz (KschG) regelt bspw., dass Arbeitgeber nur betriebsbedingt kündigen können, wenn der Bedarf an Arbeitsleistung wegen "dringender betrieblicher Erfordernisse" "dauerhaft" sinkt. Das KschG greift in der Regel, wenn der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt und das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht.

Arbeitsrechtlich werden innerbetriebliche und außerbetriebliche Gründe unterschieden:
Innerbetrieblich
  • Betriebsstilllegung oder Schließung einzelner Filialen/Produktionsstätten
  • Einschränkung, Umstellung oder Verlagerung der Produktion
  • Insolvenz
  • Outsourcing
  • Restrukturierung und/oder Zusammenlegung von Abteilungen
  • Umstellung der Produktion, z. B. durch Anschaffung von Maschinen oder Einführung neuer Fertigungsmethoden
Außerbetrieblich
  • Produktsanktionen
  • Umsatzrückgänge
  • Veränderungen in der Marktstruktur mit einhergehenden Absatzproblemen
  • Wegfall von Subventionen oder weiteren Drittmitteln

Liegt bei Ihnen tatsächlich ein solcher Grund vor?

Am besten lassen Sie dies vom Anwalt für Arbeitsrecht prüfen!

Außerdem ist eine betriebsbedingte Kündigung dann ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeber die Möglichkeit hat, den Mitarbeiter innerhalb des Unternehmens umzusetzen.

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen mit langjähriger Erfahrung beiseite. Ich berate Sie umfassend und helfe Ihnen schnell zu reagieren.

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Betriebsbedingte Kündigung vom Chef erhalten - Was steht mir zu?

Wer rechnet schon mit einer Kündigung, wenn der Arbeitgeber gerade Neueinstellungen vorgenommen hat oder Leiharbeiter einsetzt. Hier gilt es umso mehr, die Rechtmäßigkeit zu hinterfragen.

Besteht die Möglichkeit, dass Ihre Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen unwirksam ist, sollte der nächste Schritt die Kündigungsschutzklage sein.

Selbst bei dringenden betrieblichen Gründen muss der Arbeitgeber zwingend die Sozialauswahl beachten. Die Kriterien sind per Gesetz geregelt und berücksichtigen die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine vorhandene Schwerbehinderung.

Basis der Entscheidung ist ein Punktesystem, bei dem z.B. Arbeitnehmer mit höherem Lebensalter und längerer Betriebszugehörigkeit mehr Punkte erhalten als jüngere Arbeitnehmer mit kürzerer Beschäftigungsdauer. Gekündigt wird, wer die niedrigsten Punkte hat und somit am wenigsten schutzbedürftig scheint. Oftmals handeln Unternehmen entgegen dieser Vorgaben. Dann kann sich die Kündigung als unwirksam erweisen. Ist die Kündigung unwirksam, haben Sie einen Anspruch darauf, Ihren Arbeitsplatz zu behalten. Ggf. können Sie auch mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie Ihren Arbeitsplatz gegen Zahlung einer Abfindung aufgeben.

Haben Sie Zweifel an der rechtmäßigen Kündigung? Ich berate Sie gerne!

Was ist ei­ne Kündi­gungs­schutz­kla­ge und was kann ich damit erreichen?

Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht gestellt werden.

Das vorrangige Ziel einer Kündigungsschutzklage ist, dass das Arbeitsgericht die Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung feststellt. Hat die Klage Erfolg, ist die Kündigung unwirksam und Ihr Arbeitsverhältnis besteht fort: Sie gehen, bei vollem Gehalt, weiter zur Arbeit.

Spätestens jetzt lohnt es sich, den Anwalt Ihres Vertrauens hinzuzuziehen. So erhöhen Sie deutlich Ihre Chancen auf einen Vergleich. Oft bieten Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag an und vielfach ist eine Abfindungszahlung verhandelbar.

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Schalten Sie mich ein - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Daniel Müller in Meersburg am Bodensee

Ich biete Ihnen rechtliche Klarheit, Sicherheit und neue Perspektiven. Mit mir erhalten Sie einen Partner mit fachlicher Kompetenz und jahrelanger Erfahrung im Arbeitsrecht. Ich denke und handle stets lösungsorientiert und punkte für Sie mit kluger und pragmatischer Verhandlungsführung.

Das können Sie von mir erwarten:

  • sehr gute umfassende Beratung und Unterstützung
  • gute Erreichbarkeit und schnelle Bearbeitung
  • Humankompetenz durch besonnenes und freundliches Auftreten

Ich nehme Ihre Sorgen ernst. Als Anwalt für Arbeitsrecht mit Kanzlei in Meersburg am Bodensee bin ich unter anderem an folgenden Orten für Sie da:

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