Arbeitsrecht Daniel Müller LL.M. Eur. Meersburg Bodensee

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Anwalt Arbeitsrecht für Arbeitgeber oder Arbeitnehmer

Abfindung

Sie haben bei einer betriebsbedingten Kündigung, wenn das Kündigungsschutzgesetz einschlägig ist, ein Anspruch auf eine Abfindung.
Die weiteren Voraussetzungen hierzu erläutere ich Ihnen. Außerdem kann ich Sie darüber informieren, wie hoch Ihre voraussichtliche Abfindung sein wird.

Abmahnung

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung vorzugehen. Auch bei Abmahnungen gilt: Wehret den Anfängen.

Arbeitnehmerhaftung

Sofern Sie sich in Ausübung Ihrer Arbeit schadenersatzpflichtig gemacht haben, erläutere ich Ihnen,
ob Ihr Arbeitgeber von Ihnen den Ausgleich des Schadens verlangen kann oder nicht.

Arbeitspflicht

Ich erläutere Ihnen im Einzelnen, wann Sie von Ihrer Arbeitspflicht befreit sind und wann Sie Ihre Arbeitskraft zurückhalten können.

Arbeitsunfähigkeit

Sofern Sie krank also arbeitsunfähig sind, haben Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber gesetzliche Anzeige- und Nachweispflichten.
Was Sie im Einzelnen tun müssen, erkläre ich Ihnen.

Aufhebungsvertrag

Der Aufhebungsvertrag hat sich in der Praxis als gängiges Instrument erwiesen, Arbeitsverhältnisse kurzfristig und aus der Sicht
des Arbeitgebers weitgehend risikofrei zu beenden. Sie als Arbeitnehmer müssen jedoch hierbei aufpassen,
um nicht Ansprüche auf Arbeitslosengeld etc. verlustig zu gehen.

Ausbildungskosten

Sofern Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Ausbildung gezahlt hat, will er meistens Geld zurück, wenn Sie nach Ende der Ausbildungszeit kündigen.
Dies geschieht durch Rückzahlungsklauseln, die jedoch nur eingeschränkt zulässig sind.

Befristetes Arbeitsverhältnis

Befristete Arbeitsverhältnisse und Kettenbefristungen, also die wiederholte Vereinbarung oder Verlängerung von befristeten Arbeitsverhältnissen,
sind nur eingeschränkt möglich. Sofern der Arbeitgeber die Voraussetzungen nicht beachtet, können Sie sich auf
ein unbefristetes Arbeitsverhältnis berufen.

Beschäftigungsverbot

Durch Beschäftigungsverbote wird bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern die Ausübung einer fremdbestimmten
Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses untersagt. Ich kläre Sie darüber auf, in welchen Fällen
Sie sich auf ein Beschäftigungsverbot berufen können.

Betriebsübergang

§ 613 a BGB regelt die Rechten und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei Betriebsübergang.
Eine Kündigung wegen eines Betriebsüberganges ist nicht zulässig.

Dienstwagen

Haben Sie Probleme im Zusammenhang mit der Gewährung eines Dienstwagens durch Ihren Arbeitgeber, so sprechen Sie mich hierauf an.

Freie Mitarbeiter

Durch das Merkmal der selbständigen unternehmerischen Tätigkeit unterscheidet sich der Freie Mitarbeiter grundlegend
von dem in persönlicher Abhängigkeit stehenden Arbeitnehmer, der seine Dienstleistungen im Rahmen einer von Dritten
bestimmten Arbeitsorganisation erbringt. Die Abgrenzung ist oftmals schwierig, birgt jedoch erhebliche Gefahren
und zwar insbesondere im Hinblick auf das Sozialversicherungsrecht.

Der Geschäftsführer

Sie sind Geschäftsführer und haben von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung/Kündigung erhalten. Ich verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht

Gleichbehandlung

Die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer gehört zu den Grundprinzipien des nationalen und europäischen Arbeitsrechts
und ist gesetzlich verankert. Ich helfe Ihnen, dass Sie gleich wie Ihre Kollegen behandelt werden und auch die gleichen Rechte haben.

Handelsvertreter

Sofern Ihr Arbeitgeber nach Beendigung des Handelsvertretervertrags nicht bereit ist, Ihnen einen Ausgleichsanspruch
gemäß § 89 b HGB zu gewähren, bin ich der richtige Ansprechpartner für Sie.

Insolvenz des Arbeitgebers

Die Insolvenz hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Fortgeltung des allgemeinen Arbeitsrechts.
Ich erkläre Ihnen Ihre Rechte, falls Ihr Arbeitgeber insolvent wird.

Internet / Telefonnutzung

Wurde Ihnen gekündigt oder sind Sie abgemahnt worden, weil Sie unberechtigterweise das Internet oder das Telefon privat genutzt haben?
Ich helfe Ihnen, falls Sie deswegen eine Abmahnung oder eine Kündigung erhalten haben.

Außerordentlich/fristlose Kündigung

Eine unberechtigte fristlose/außerordentliche Kündigung können Sie immer gerichtlich angreifen.
Ohne einen wichtigen Grund hat der Arbeitgeber nicht das Recht, Ihnen außerordentlich zu kündigen.
Des Weiteren muss der Arbeitgeber Fristen einhalten, sonst darf er Ihnen gegenüber keine fristlose Kündigung mehr aussprechen.

Betriebsbedingte Kündigung

Eine Vielzahl von betriebsbedingten Kündigungen ist unwirksam, so z.B. wenn keine oder unzureichende Sozialauswahl
durchgeführt wurde. Ich kläre Sie über Ihre Rechte auf.

Personenbedingte Kündigung 

Hat der Arbeitgeber Ihnen gekündigt, weil Sie seinen Angaben zufolge nicht mehr Ihre volle Arbeitsleistung erbringen,
so verhelfe ich Ihnen zu Ihrem Recht.

Verhaltensbedingte Kündigung

Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt voraus, dass Sie Ihre Vertragspflicht verletzt haben.
Ob das tatsächlich der Fall ist, prüfe ich gerne. Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt normalerweise eine Abmahnung voraus,
es sei denn, es ist der Vertrauensbereich betroffen.

Kündigungsfristen

Vielen Arbeitgebern unterlaufen Fehler bei der Berechnung der Kündigungsfristen. Kündigungsfristen können
im Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen vorhanden sein. Gerne prüfe ich das für Sie.

Mindestlohn

Sie haben Anspruch auf den Mindestlohn. Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen. Ob Sie unter eine Ausnahmevorschrift fallen, erläutere ich Ihnen gerne.

Mobbing

Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber gemobbt werden, können Ihnen hieraus Schadenersatzansprüche erwachsen.
Gerne helfe ich Ihnen bei der Durchsetzung.

Nebentätigkeit

Unter Nebentätigkeit ist jede Tätigkeit zu verstehen, in der Sie außerhalb Ihres Hauptarbeitsverhältnisses
Ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Ob die Nebentätigkeit Ihrem Arbeitgeber angemeldet werden muss, kann ich Ihnen erläutern.

Persönlichkeitsrecht

Hat Ihr Arbeitgeber Ihr Persönlichkeitsrecht verletzt, indem er z. B. heimlich Telefongespräche von Ihnen abhört oder
private Gespräche aufzeichnet, so helfe ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Provision

Die Provision ist eine erfolgsbezogene Vergütungsform. Zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber eine versprochene Provision nicht aus,
helfe ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Rückzahlungsklausel

Rückzahlungsklauseln finden sich vorwiegend für Gratifikationen, für Urlaubsentgelt und für Umzugskosten.
Weiterer Schwerpunkt sind die vom Arbeitgeber voll- oder teilfinanzierten Aus-, Fort- oder Weiterbildungen des Arbeitnehmers.
Oftmals verbindet der Arbeitgeber die Zahlung der Ausbildungskosten mit einer Bindungsdauer,
innerhalb derer Sie auf Ihr ordentliches Kündigungrecht verzichten müssen.
Diese Rückzahlungsklauseln unterliegen jedoch Schranken, die ich Ihnen gerne erläutere.

Scheinselbstständigkeit

Scheinselbstständigkeit ist gegeben, wenn jemand zwar nach der zugrunde liegenden Vertragsgestaltung selbstständige
Dienst- oder Werkleistungen für ein fremdes Unternehmen erbringt, tatsächlich aber nichtselbstständige Arbeiten
in einem Arbeitsverhältnis mit der damit verbundenen Folge der Sozialversicherung- und Lohnsteuerpflicht leistet.

Schmiergeld

Schmiergelder sind Vorteile, die ein Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes als Gegenleistung dafür fordert,
sich versprechen lässt oder annimmt, dass er einen anderen bei dem Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen
im Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzugt. Ich erläutere Ihnen, welche Rechte und Pflichten Sie in einem solchen Falle haben.

Schwarzarbeit

Schwarzarbeit leistet insbesondere, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei als Arbeitgeber,
Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich aufgrund der Dienst- oder Werkleistungen
ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt. Ich helfe Ihnen,
den Vorwurf zu entkräften.

Sonn- und Feiertagsarbeit

Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr nicht beschäftigt werden.
Welche gesetzlichen Ausnahmen hiervon bestehen, kann ich Ihnen erläutern. Gerne verhelfe ich Ihnen, dass Sie
die Ihnen zustehenden Ansprüche auf Sonn- und Feiertagszuschläge erhalten.

Teilzeitbeschäftigung

Teilzeitbeschäftigt ist der Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren
vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Welche Rechte sich hieraus ergeben, erläutere ich Ihnen.

Überstunden

Überstunden leistet der Arbeitnehmer, der über die für sein Beschäftigungsverhältnis geltende Arbeitszeit hinaus arbeitet.
Es hat sich hierfür auch der Begriff der Mehrarbeit eingebürgert. Welche Rechte Ihnen hieraus zustehen, erläutere ich Ihnen.

Urlaubsanspruch

Der Begriff Urlaub wird im Arbeitsrecht gleichbedeutend mit Erholungsurlaub verwendet. Erholungsurlaub ist die zum Zwecke
der Erholung erfolgte zeitweise Freistellung des Arbeitnehmers von der ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegenden
Arbeitspflicht durch den Arbeitgeber unter Fortzahlung der Vergütung, um ihm Gelegenheit zur selbstbestimmten
Erholung zu geben. Welchen Urlaubsanspruch Sie haben und wie Sie Ihren Urlaub gestalten können, erläutere ich Ihnen gerne.

Verdachtskündigung

Unter dem Begriff der Verdachtskündigung werden alle Tatbestände zusammengefasst, bei denen die Kündigung nicht auf eine
vom Gekündigten begangene schuldhafte Pflichtverletzung selbst, sondern allein darauf gestützt wird,
der Gekündigte stehe im Verdacht, die Vertragsverletzung begangen zu haben.
Welche Voraussetzungen hierfür notwendig sind, erläutere ich Ihnen.

Weisungsrecht

Das Weisungsrecht ist das Recht des Arbeitgebers, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht
des Arbeitnehmers einseitig durch Weisung konkretisieren zu können. Ob eine Aufforderung Ihres Arbeitgebers noch
vom Weisungsrecht gedeckt ist, erläutere ich Ihnen.

Zeugnis

Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis.
Welche Form und welchen Inhalt ein Zeugnis haben muss, kann ich Ihnen erläutern.

Rechtsanwalt Daniel Müller LL.M.Eur. Meersburg Bodensee für Mandanten aus Riedlingen beim Thema Arbeitsrecht.

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